Trecker-,Traktorführerschein

Klassen T, L

Ausbildung mit einem von der Fahrschule gestellten Trecker.

Mit 16 Jahren Trecker-Führerschein machen und Vorteile sichern!
 
Als 16-jähriger Mensch hat man durch den Erwerb eines Führerscheins der
Klasse T einen großen Vorteil, denn durch diesen erlangt man auch die Führerscheinklassen AM (Roller 50 ccm³) und L.
 
Wer sich also überlegt einen Rollerführerschein zu machen, sollte gleich den Trecker-Führerschein in Betracht ziehen. So hat man 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen!
 

Klasse T

Mindestalter:
16 Jahre bei 40km/h (bbH)*
18 Jahre bei 60km/h (bbH)*

Einschlussklassen: AM und L

Vorbesitz: 

*durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

 

 

Was darf ich damit fahren?

» Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
 
» selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
 

» sie müssen nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein

 

» sie dürfen nur für solche Zwecke eingesetzt werden

 

» Jeweils auch mit Anhängern

 
Prüfungen:
 Theoretische & praktische Prüfung
 
Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
 

Klasse L

Mindestalter:
16 Jahre

Einschlussklassen:
Vorbesitz:

 

 

Was darf ich damit fahren?
» Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und nur für solche Zwecke verwendet werden.

» Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit darf 40 km/h nicht überschreiten

» Kombinationen mit Anhänger dürfen mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden

» Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

» Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

Prüfungen:
Theoretische & praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

» Inhaber der alten Führerscheinklasse 3, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, erhalten auf besonderen Antrag die Klasse T zusätzlich erteilt.

Gültigkeit des Führerscheins

» Die Gültigkeit, der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet (Gültigkeitsende siehe Vorderseite des Kartenführerscheins Ziffer 4b).
» Führerschein, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Beim Umtausch ist neben dem Antrag ein neues Lichtbild einzureichen.

Klasse L

» Sollten Klasse L Inhaber die zulässige Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h für Kombinationen aus Fahrzeugen der Klasse L und Anhängern überschreiten, wird der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.