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PKW Führerschein

Klassen BF17, B, B96, BE

Ausbildung auch mit Anhänger möglich.

B und BF17

Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre für BF17
Einschlussklassen: AM, L
Vorbesitz:

 

B und BF17 – Was ist das?

Die Klasse B beschreibt den ganz „normalen“ Auto-Führerschein. Die Klasse BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17“. Das Bedeutet, du kannst nach bestandener Prüfung schon mit 17 Jahren Auto fahren. Allerdings muss dann immer eine festgelegte Begleitperson dabei sein. Sobald du 18 Jahre alt geworden bist, darfst du auch allein fahren.

 

 

Was darf ich damit fahren?

» Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500kg
» die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut sind
» mit Anhänger bis zu 750kg zulässiger Gesamtmasse
» Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmassen dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500kg nicht überschreitet

 

Welche Formulare benötige ich bei der Anmeldung?

» Lichtbild
» Bescheinigung “Erste Hilfe”
» Sehtest

 

Nur BF17:

» Angabe der Begleitperson/en
» Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular)

 

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

Theoretischer Teil:
» 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
» 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
» 2 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praktischer Teil:

» Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung

» 5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

» 4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraße

» 3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

Prüfungen:

Theoretische & praktische Prüfung

Theorie:

 » 30 Prüfungsfragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte zulässig

 

Praxis:

» 55 Minuten Prüfungszeit
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
» 3 von 5 Grundfahraufgaben

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die Fahranfänger/innen
Mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung (BF17) in der Fahrschule begonnen werden.
Zur Antragstellung werden benötigt:

» Lichtbild

» Bescheinigung „Erste Hilfe“

» Sehtest

» Angabe der Begleitperson/en

» Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular)


Die Begleiter/innen
Voraussetzungen an die Begleiter/innen:
» Mind. fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Klasse 3
» Vollendung des 30. Lebensjahres
» Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
» Sozial intaktes Verhältnis zum/zur Fahranfänger/in sollte gegeben sein

Die Vorbereitung
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen, wird empfohlen, sich umfassend zu den Regeln und Besonderheiten zu informieren. Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse an.

Der Kartenführerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

BF17 – Die Hintergründe
Über 60Prozent der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18- bis 24-Jährigen verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 Prozent aller Fahrer/innen darstellt. Das liegt an der fehlenden Fahrerfahrung.
Der Führerschein mit 17 sieht deshalb eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor. Die Aufgabe der Begleitperson besteht darin, unterstützend und beratend zur Seite zu stehen, sodass die Fahranfänger/innen in sicherer Umgebung Erfahrung aufbauen können.

Doch keinesfalls sollte die Begleitperson als „HilfsfahrIehrer/in“ agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit die Sicherheit der Fahrweise positiv beeinflussen. Die Verantwortung liegt jedoch allein bei den Fahranfänger/innen selbst.

B96 und BE

Mindestalter: 18 Jahre
Einschlussklassen:
Vorbesitz: B

B96 und BE – Was ist das?

B96 und BE sind beides Anhängerklassen. Sie ermöglichen dir auch schwerere Anhänger zu ziehen.

 

 

Was darf ich damit fahren?
B96:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250kg nicht überschreitet.

 

BE:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3.500kg ist.

 

 

Wie ist die Ausbildung aufgebaut?

B96:
» theoretischen Schulung von mindestens 2,5 Stunden
» mindestens 3,5 Stunden praktischer Übungsstoff
» Fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr

 

BE:

Theorie
» nicht vorgeschrieben

Praxis
» Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
» 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
» 1 Fahrstunde auf Autobahn oder Kraftahrstraße
» 1 Fahrstunde bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

 

Prüfungen:

B96:

Keine. Es wird lediglich die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden benötigt.

 

BE:
Praktische Prüfung