LKW Führerschein

Klassen C1, C1E, C, CE

Ausbildung auch mit Anhänger möglich.

C1 und C

C1 und C – Was ist das?

Die Klassen C1 und C sind beides LKW-Klassen. Sie unterscheiden sich in ihrer zulässigen Gesamtmasse. Beide Klassen dürfen eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500kg haben, wobei die Klasse C1 auf bis zu 7500kg beschränkt ist. Die zulässige Gesamtmasse der Klasse C ist hingegen unbeschränkt.

 

Mindestalter: 18 Jahre/ 21 Jahre*
Einschlussklassen:
Vorbesitz: B

*18 Jahre: für C1; für C nur in Verbindung mit einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer

21 Jahre: Klasse C

 

Was darf ich damit fahren?
» Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1. A2. A) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500kg, aber im Fall von C1 nicht mehr als 7500kg
» die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
» auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Prüfungen:
Theoretische & praktische Prüfung

 

C1:

 

Theorie:

 » 30 Prüfungsfragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte zulässig

 

Praxis:

» 85 Minuten Prüfungszeit
» Abfahrtkontrolle
» Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

 

C:

Theorie:

 » 37 Prüfungsfragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte zulässig

 

Praxis:

» 85 Minuten Prüfungszeit
» Abfahrtkontrolle
» Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

C1E und CE

Die Klassen C1E und CE sind Anhänger-Klassen für den LKW. Sie unterscheiden sich darin, mit welchem Zugfahrzeug ein Anhänger gezogen werden darf (C1 oder C) und wie hoch die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination sein darf (C1E bis 12000kg; CE unbeschränkt).

 

Mindestalter: 18 Jahre/21 Jahre*
Einschlussklassen:
Vorbesitz: B

*18 Jahre: für C1; für C nur in Verbindung mit einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer

21 Jahre: Klasse C

 

 

C1:

Was darf ich damit fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

» der Klasse C1 und einem Anhänger/Sattelanhänger mit mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000kg nicht übersteigt
» der Klasse B und einem Anhänger/Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000kg nicht übersteigt

 

Prüfungen:

Theorie:

 » 30 Prüfungsfragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte zulässig

 

 

Praxis:

» 85 Minuten Prüfungszeit
» Trennen und Verbinden
» Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

 

 

CE:

Was darf ich damit fahren?
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen.

 

 

 

Prüfungen:

 

Theorie:

 » 30 Prüfungsfragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte zulässig

 

 

Praxis:

» 85 Minuten Prüfungszeit
» Trennen und Verbinden
» Fahren inner- und außerorts, evtl. Autobahn
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung kann einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

lm gewerblichen Güterkraftverkehr wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt (Schlüsselzahl 95 im Führerschein).

 

 

Mindestalter:
Unter bestimmten Bedingungen kann das Mindestalter für die Klasse C auf 18 Jahre herabgesetzt werden (z.B. für Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer, vorhandene Grundqualifikation).

Gültigkeit der Fahrerlaubnis Kl. C/CE:
Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis sowie ein neues Lichtbild vorzulegen, um die Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der/die Führerscheininhaber/in das Recht, Fahrzeuge dieser  Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite des Kartenführerscheins).
   
Inhaber/innen der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres selbst aktiv werden und ihre Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein umtauschen. Hierfür ist eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis und ein Lichtbild erforderlich. Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, dürfen keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr geführt werden. Die eingeschlossenen Klassen bleiben jedoch erhalten.

BKF-Weiterbildungen

Unsere Berufskraftfahrerweiterbildungen oder kurz „Module“ können bei uns im Wochentakt, an einzelnen Tagen oder selbst am Wochenende durchführt werden. Die Module müssen spätestens alle fünf Jahre am Stück wiederholt werden. Wahlweise kann man auch jährlich ein einzelnes Modul belegen.

Unsere zentralen Qualifikationen
 
Bei uns können Berufskraftfahrer/innen die beschleunigte Grundqualifikation in einem direkten Ausbildungsgang erlangen, da wir nach DIN EN ISO 9001 und AZAV geprüft sind. Die Grundqualifikation ist notwendig, wenn man berufsbedingt Lastkraftwagen führen will.

Wir vermitteln Personal

 

Unserer Berufskraftfahrerdatenbank:
Unser Unternehmen besitzt eine Datenbank, in der ausgebildete Berufskraftfahrer/innen verzeichnet sind, die Interesse an einem neuen Arbeitsumfeld haben. Für den Fall, dass Sie geeignetes Personal suchen, können wir Interessenten an Ihr Unternehmen vermitteln.
Sollte es Ihrem Wunsch entsprechen, nehmen wir Sie gern in unsere Unternehmenskartei auf.
In diesem Fall möchten wir Sie bitten, uns ein Informationsblatt über Ihr Unternehmen mit möglichen Arbeitsstellen zuzusenden.

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