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Ausbildung auch mit Anhänger möglich.
Was darf ich damit fahren?
» Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
» dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
» dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Ausbildung
» Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
» eingeschlossene Klassen: A2 (beschränkt), A1, AM
Voraussetzung
» Mindestalter: 24/21*/20**
» Lichtbild
» Sehtest
» Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
» Nachweis über Tag und Ort der Geburt
*Mindestalter für diese dreirädrigen Kraftfahrzeuge 21 Jahre
**Bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2